Kurzlinks - Use to display links on your web page that can be grouped and styled and can be organized by dragging and dropping  Kurzlinks

Zertifizierung und Klassifizierung 


- Explosionsschutznormen und Genehmigungen für Europa und die übrige Welt
- ATEX
- Gerätekennzeichnungen
- Zoneneinteilung
- Baubestimmungen für Geräte
- Geräteklassifizierung
- Schutzarten von Gehäusen
- Sicherheits-Integritätsstufen

Explosionsschutznormen und Genehmigungen für Europa und die übrige Welt
Die in den meisten Ländern außerhalb Nordamerikas verwendeten Normen werden von der IEC und vom CENELEC herausgegeben. Die IEC (Internationale elektrische Kommission) hat breit gefasste Normen für Geräte und Zoneneinteilung erstellt. CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) ist eine Rationalisierungsgruppe, welche die IEC-Normen als Basis verwendet und sie mit den Normen aller Mitgliedsstaaten harmonisiert. Das CENELEC-Zeichen wird in allen Ländern der europäischen Gemeinschaft (EG) anerkannt.

Alle Staaten der EG haben ebenfalls Regulierungsgremien, die Normen für Produkte und Anschlussmethoden festlegen. Jeder Mitgliedsstaat der EG besitzt entweder behördliche oder unabhängige Laboratorien, die Produkte nach den Normen der IEC oder des CENELEC prüfen und genehmigen. Die Vorschriften des CENELEC für Anschlussmethoden betreffen hauptsächlich die Verwendung von Kabeln, armierten Kabeln sowie die Typen armierter Kabel und Kabelrohre. Normen können sich innerhalb eines Landes und verwiesen als Nationale Unterschiede abhängig vom Standort und Erbauer einer Anlage verändern. Zertifizierte Betriebsmittel tragen das ‘Ex’-Zeichen.


CENELEC Mitgliedstaaten:

Belgien

Großbritannien Malta Schweiz
Bulgarien Irland Niederlande Slowakien
Dänemark

Island

Norwegen Slowenien
Deutschland Italien Österreich Spanien
Estland Kroatien Polen Tschechische Republik
Finnland Lettland Portugal Ungarn
Frankreich Litauen Rumänien  Zypern
Griechenland Luxemburg Schweden  

ATEX
ATEX = ATmospheres EXplosibles

Zwei europäische Richtlinien, die seit Juli 2003 gesetzlich bindend sind, liegen die Verpflichtungen von Herstellern und Benutzern zur Konstruktion und Verwendung von Geräten in explosionsgefährdeten Atmosphären fest.


Die ATEX-Richtlinien legen die MINDESTANFORDERUNGEN für Arbeitgeber und Hersteller bezüglich explosionsfähiger Atmosphären fest. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, eine Beurteilung der Explosionsrisiken durchzuführen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu beseitigen oder zu reduzieren.

ATEX-Richtlinie 94/9/EG Artikel 100a
Artikel 100a beschreibt die Verantwortlichkeiten der Hersteller:
Anforderungen für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (z. B. Gasdetektoren)
Artikel 100a beschreibt die Verantwortlichkeiten der Hersteller:Anforderungen für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (z. B. Gasdetektoren)
  • Anforderungen für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (z. B. Gasdetektoren)
  • Anforderungen an die Sicherheit und Steuergeräte, die außerhalb explosionsgefährdeter Bereiche verwendet werden, aber für die sichere Arbeitsweise der Geräte und Schutzsysteme erforderlich sind (z. B. Gaswarnzentralen)
  • Einstufung der Gerätegruppen in Kategorien
  • Wichtige Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit bezüglich Entwicklung und Konstruktion von Geräten / Systemen

Um die ATEX-Richtlinie zu erfüllen, muss die Ausrüstung:

• ein CE-Zeichen tragen
• die notwendige Zertifizierung für explosionsgefährdete Bereichen besitzen
• einen anerkannten Leistungsstandard, z. B. EN60079-29-1 Elektrische Geräte
für die Detektion und Messung brennbarer Gase, erfüllen (anwendung spezifisch).

Die Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche wurde in der ATEX-Richtlinie neu definier

ATEX-Richtlinie 1992/92/EG Artikel 137
Artikel 137 beschreibt die Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers. Neue Anlagen müssen diese Anforderungen seit Juli 2003 erfüllen. Für bestehende Anlagen gilt dies ab Juli 2006. In Großbritannien wird diese Richtlinie von der HSE durch „The Dangerous Substances and Explosive Atmospheres Regulations 2002 (DSEAR)“ (Vorschriften für gefährliche Substanzen und explosionsfähige Atmosphären) erfüllt.

Die Richtlinie hat folgende Zielsetzungen:

Beurteilung von Explosionsrisiken
Der Arbeitgeber hat eine Risikobewertung durchzuführen, die folgendes beinhaltet:
1. Wahrscheinlichkeit einer explosionsfähigen Atmosphäre Zoneneinstufung
hrscheinlichkeit einer Zündquelle Gerätekategorien
2. der brennbaren Stoffe Gasgruppen, Zündtemperatur (T-Klasse), Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube
3. Besänkung der Auswirkung möglicher Explosionen Personal, Anlage, Umgebung

Warnzeichen vor explosionsfähigen Atmosphären
Der Arbeitgeber muss Zugänge zu Orten, an denen eine explosionsfähige Atmosphäre vorliegen kann, mit deutlichen Schildern kennzeichnen:

Im Rahmen der Beurteilung von Explosionsrisiken hat der Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, aus dem insbesondere hervorgeht:

  • dass die Explosionsrisiken ermittelt und einer Bewertung unterzogen wurden
  • dass angemessene Vorkehrungen werden, um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen
  • welche Bereiche in Zonen eingeteilt wurden
  • für welche Bereiche die Mindestvorschriften gelten
  • dass die Arbeitsstätte und die Arbeitsmittel sicher gestaltet sind und sicher betrieben und gewartet werden

Der Arbeitgeber kann bereits vorhandene Explosionsrisikoabschätzungen, Dokumente oder andere gleichwertige Berichte, die im Rahmen anderer gemeinschaftlicher Akte erstellt wurden, miteinander kombinieren. Dieses Dokument muss überarbeitet werden, wenn wesentliche Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen vorgenommen werden.

(Zurück zum Anfang)

Zoneneinteilung
Nicht alle Bereiche einer Industrieanlage oder eines Standorts sind in gleicher Weise als gefährdet anzusehen. Im Untertagebereich eines Kohlebergwerks, zum Beispiel herrscht jederzeit ein erhöhtes Risiko, da Methangas ständig vorliegen kann. In einer Fabrik andererseits, in der Methan gelegentlich vor Ort in Lagertanks gespeichert wird, wären nur die Bereiche um die Tanks sowie die Anschlussleitungen als explosionsgefährdet zu betrachten. In diesem Fall ist es nur erforderlich, Vorsichtsmaßnahmen in denjenigen Bereichen zu treffen, in denen möglicherweise Gasaustritte vorkommen können.

Von den Regulierungskörperschaften wurden für die Industrie bestimmte Bereiche (‘Zonen’) nach ihrem Gefährdungspotenzial festgelegt. Die drei Zonen sind folgendermaßen eingeteilt:

ZONE 0
Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist

ZONE 1
Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann

ZONE 2
Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt

In Nordamerika beinhaltet die am häufigsten verwendete Einstufung (NEC 500) nur zwei Klassen, die als ‘Divisions’ bezeichnet werden.
Division 1 entspricht den beiden europäischen Zonen 0 und 1, während
Division 2 in etwa gleichbedeutend ist mit Zone 2.

(Zurück zum Anfang)

Baubestimmungen für Geräte
Um die sichere Funktion elektrischer Betriebsmittel in explosionsfähigen Atmosphären zu gewährleisten, wurden mehrere Konstruktionsnormen eingeführt. Diese Normen sind von Herstellern einzuhalten, die Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen herstellen. Ihre Einhaltung für den Verwendungszweck muss zertifiziert werden. Der Benutzer ist in gleicher Weise dafür verantwortlich, das nur zugelassene Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.



Die beiden für Gasmessgeräte am häufigsten benutzten Schutzarten sind ‘druckgekapselt’ (manchmal auch als ‘explosionsgekapselt’ bezeichnet und mit dem Kennzeichnungssymbol Ex d) und ‘eigensicher’ mit dem Symbol Ex i.

Druckgekapselte Geräte sind so aufgebaut, dass ihr Gehäuse robust genug ist, um einer Explosion brennbarer Gase im Inneren ohne Beschädigung zu widerstehen. Eine Explosion könnte z. B. durch die zufällige Zündung eines explosionsfähigen Brennstoff-/Luftgemischs im Gerät hervorgerufen werden. Die Abmessungen von Spalten in einem druckgekapselten Gehäuse (z. B. einer Flanschverschraubung) sind daher so zu berechnen, dass sie keine Flammen nach außen in die Atmosphäre durchlassen.

Eigensichere Geräte sind so aufgebaut, dass die maximale Eigenenergie des Geräts und der Verbindungsleitungen unter diejenigen gehalten wird, die zu einer Zündung durch Funkenbildung oder Hitze führen würde, wenn eine interne Störung oder Störung in der angeschlossenen Ausrüstung aufträte. Es gibt zwei eigensichere Schutzarten: Ex ia, die höchste Schutzart mit Eignung zur Verwendung in den Zonen 0, 1 und 2, und Ex ib geeignet für die Zonen 1 und 2. Druckgekapselte Geräte dürfen nur in den Zonen 1 und 2 verwendet werden.

Erhöhte Sicherheit (Ex e) ist eine Schutzart, bei der zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um einen höheren Grad an Sicherheit zu erreichen. Dieser gewährleistet, dass die Möglichkeit unzulässig hoher Temperaturen und das Entstehen von Funken oder Lichtbögen im Innern und an äußeren Teilen von elektrischen Geräten im normalen Betrieb zuverlässig verhindert sind.

Bei einer weiteren Schutzart, der Vergusskapselung (Ex m), wird höhere Sicherheit erreicht, indem Bauteile oder komplette Schaltungen in eine Vergussmase eingebettet werden. Verschiedene gegenwärtig verfügbare Produkte erreichen die Sicherheitszertifizierung durch eine Kombination von Schutzarten für verschiedene Teile, z. B. Ex e für Klemmengehäuse, Ex i für Schaltungsgehäuse, Ex m für gekapselte elektronische Bauteile und Ex d für Kammern, die einen brennbares Gas enthalten könnten.

(Zurück zum Anfang)

Geräteklassifizierung
Als Hilfe bei der Auswahl von Geräten für die sichere Verwendung unter verschiedenen Umgebungsbedingungen werden heute weitgehend zwei Kennzeichnungen – Gerätegruppe und Temperaturklasse – verwendet. Diese legen die Einschränkungen für die Geräte fest.

Die Norm EN60079-0 des europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (Committee European de Normalisation Electrotechnique oder CENELEC) unterteilt elektrische Betriebsmittel für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen in zwei Gerätegruppen:

Gruppe I
für Bergbau mit Schlagwettergefahr (Methan)

Gruppe II
für explosionsgefährdete Bereiche außer Bergwerke der Gruppe I

Gruppe II umfasst offensichtlich einen weiten Bereich explosionsgefährdeter Atmosphären und beinhaltet viele Gase oder Dämpfe, die sehr unterschiedliche Grade der Gefährdung darstellen. Um die verschiedenen Konstruktionsmerkmale für die Verwendung mit bestimmten Gasen oder Dämpfen deutlicher zu trennen, wurden die Gase der Gruppe II wie in der Tabelle angegeben unterteilt. Acetylen wird häufig als so instabil angesehen, dass es separat aufgeführt ist, obwohl es weiterhin zu den Gasen der Gruppe II gehört. Eine umfassendere Aufstellung von Gasen ist in der europäischen Norm EN60079-20 enthalten.

Die Temperaturklasse für Sicherheitsausrüstung ist ebenfalls sehr wichtig für die Auswahl von Geräten für die Messung von Gasen oder Gasgemischen. (Bei Gasgemischen ist es immer ratsam, den ‘ungünstigsten Fall’ der Gase im Gemisch anzunehmen.) Die Temperaturklasse gibt die höchstzulässige Oberflächentemperatur an, die an einem Geräteteil erlaubt ist. Sie soll sicherstellen, dass die Zündtemperatur der Gase oder Dämpfe, mit denen das Teil in Berührung kommt, nicht überschritten wird.

Die Bereiche gehen von T1 (450°C) bis herunter zu T6 (85°C). Zertifizierte Geräte werden mit den vorgegebenen Gasen oder Dämpfen getestet, in denen sie verwendet werden können. Gerätegruppe und Temperaturklasse werden im Sicherheitszertifikat und auf dem Geräteetikett angegeben.

Nordamerika und die IEC stimmen in den Temperaturen und T-Codes überein. Allerdings werden in Nordamerika abweichend von der IEC Zwischeneinstufungen verwendet (siehe nebenstehende Abbildung).

Temperaturklasse

 

  

Gerätegruppe

(Zurück zum Anfang)

Schutzarten von Gehäusen
Der Schutzgrad von Gehäusen gegen das Einbringen von Flüssigkeiten und Fremdkörpern wird durch Kennzeichnungen angegeben. Diese Kennzeichnungen betreffen auch den Schutz von Personen gegen Berührung von spannungsführenden oder beweglichen Teilen im Inneren des Gehäuses. Diese Angaben erfolgen zusätzlich und ersetzen nicht die Schutzklassen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.

In Europa werden die Schutzarten durch die Buchstaben IP gefolgt von zwei Ziffern für den Schutzgrad angegeben. Die erste Ziffer kennzeichnet den Schutzgrad für den Berührungsschutz gegen spannungsführende oder bewegliche Teile im Inneren des Geräts sowie den Schutz gegen Eindringen von Fremdkörpern; die zweite Ziffer kennzeichnet den Schutz gegen Eindringen von Wasser. Ein Gehäuse mit der Schutzart IP65, zum Beispiel, bietet vollständigen Schutz gegen die Berührung spannungsführender oder beweglicher Teile, ist staubdicht und geschützt gegen das Eindringen von Spritz- oder Strahlwasser. Diese Schutzart wäre geeignet für Messausrüstung wie eine Gaswarnzentrale, wobei aber darauf geachtet werden muss, dass die Elektronik ausreichend gekühlt wird. In Großbritannien wird häufig nur die zweistellige Kurzform des IP-Codes verwendet. Die vollständige internationale Version hat drei Stellen nach den Buchstaben IP, z. B. „IP653“. Die dritte Stelle gibt den Stoßschutz an. Die Bedeutungen dieser Ziffern sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

IP codes (IEC / EN 60529)

In Nordamerika sind Installationen durch die NEC-Vorschriften für die USA und die CEC-Vorschriften für Kanada geregelt.

(Zurück zum Anfang)

Sicherheits-Integritätsstufen
Die Zertifizierung befasste sich im Wesentlichen mit der Sicherheit eines Produkts in seiner Arbeitsumgebung, d. h., dass es für sich genommen keine Gefährdung darstellt. Der Zertifizierungsprozess ist (besonders in Europa mit der Einführung der ATEX-Norm für sicherheitsbezogene Geräte) jetzt weiter fortgeschritten und bezieht auch die Messung/physikalische Leistung des Produkts mit ein. Die SIL fügt eine weitere Dimension hinzu, indem sie sich mit der Sicherheit des Produkts in der Hinsicht befasst, ob es seine Sicherheitsfunktion ausführen kann, wenn dies notwendig ist (siehe: EN 61508 Anforderungen an den Hersteller). Dies wird in steigendem Maße gefordert, da die Entwickler und Betreiber von Installationen ihre sicherheitstechnischen Systeme aufbauen und dokumentieren müssen (siehe: EN 61511 Benutzeranforderungen).

Aus EN61508 werden individuelle Normen entwickelt, die für bestimmte Ausrüstungstypen gelten. Für Gaswarnsysteme gilt die Norm EN50402:2005+A1:2008 Elektrische Geräte für die Detektion und Messung von brennbaren oder toxischen Gasen und Dämpfen oder Sauerstoff.

Beim Sicherheitsmanagement geht es um die Verringerung von Risiken. In allen Prozessen gibt es einen Risikofaktor. Ziel ist es, das Risiko auf 0% zu senken. Realistisch ist dies nicht immer möglich, sodass ein akzeptables Risiko – ALARP = ‘As Low As Reasonably Practical’ (Minimierung auf ein Maß, das vernünftig und durchführbar ist) - festgelegt wird. Sicherer Aufbau und sichere Spezifikation von Anlagen sind Hauptfaktoren zur Risikoverminderung. Sichere Betriebsverfahren tragen ebenso wie ein umfassendes Wartungsprogramm zur Verringerung des Risikos bei. Das E/E/PES (elektrisches/elektronisches/programmierbares elektronisches System) ist die letzte Verteidigungslinie bei der Vermeidung von Unfällen. Die SIL ist eine Maßzahl der Sicherheitsfähigkeiten des E/E/PES. In typischen Anwendungen bezieht sich diese auf die Brandschutz- und Gaswarnsysteme, d. h. Detektoren, Logikfunktionen und Sicherheitssteuerungen/-meldungen.

Jede Ausrüstung birgt ein Ausfall- oder Versagensrisiko. Wichtig ist es zu erkennen, wann Ausfälle aufgetreten sind und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. In manchen Systemen kann Redundanz zur Aufrechterhaltung einer Funktion angewendet werden. In anderen Systemen können Selbsttestfunktionen die gleiche Wirkung haben. Das Hauptentwicklungsziel liegt darin, Situationen zu vermeiden, in denen Störungen, die ein System daran hindern, seine Sicherheitsfunktionen durchzuführen, nicht erkannt werden. Es besteht ein entscheidender Unterschied zwischen Zuverlässigkeit und Sicherheit. Ein Produkt, das zuverlässig erscheint, kann unerkannte Ausfälle aufweisen, während ein Ausrüstungsteil, dass eine größere Anzahl von Störungen anzeigt, sicherer sein kann, da es sich niemals bzw. selten in einem Zustand befindet, in dem es seine Funktion nicht ausführen kann oder seine Unfähigkeit, dies zu tun, nicht gemeldet hat.

Für Sicherheits-Integritätsstufen sind vier Werte definiert. Allgemein gilt, je größer der SIL-Wert ist, desto größer ist die Anzahl der beherrschten Störungen. Für Brandschutz- und Gaswarnsysteme sind die Stufen in Form einer „mittleren Ausfallwahrscheinlichkeit der Funktion im Anforderungsfall“ (PFDavg) definiert.

Viele der in Betrieb befindlichen Brandschutz- und Gaswarnprodukte wurden lange vor der Einführung der SIL entwickelt und können daher bei individueller Bewertung nur eine niedrige bzw. keine SIL-Einstufung erhalten. Dieses Problem lässt sich durch verschiedene Techniken lösen, z. B. indem die Testintervalle verkürzt oder Systeme mit verschiedenen Technologien (zur Vermeidung gleichzeitiger Ausfälle) kombiniert werden, um den effektiven SIL-Wert zu erhöhen.

Damit ein Sicherheitssystem eine vorgegebene SIL erreicht, muss die Summe der mittleren Ausfallwahrscheinlichkeiten (PFDavg) berücksichtigt werden.

Für SIL 2
PFD (Sensor) + PFD (Logik) + PFD (Aktor) < 1x10-2

Die Wahl der für die Installation geforderten SIL muss in Verbindung mit dem Niveau des Sicherheitsmanagements im Aufbau des Prozesses selbst getroffen werden. Das E/E/PES sollte nicht als wichtigster Sicherheitsaspekt gesehen werden. Gestaltung, Betrieb und Wartung sind von größter Bedeutung für die Sicherheit jedes industriellen Prozesses.

(Zurück zum Anfang)

 Suche
 Dokumente herunterladen

 Erläuterungen zur Gasdetektion

 Korporation Honeywell